Kurzinformation zu den amtlichen Sportbootführerscheinen SEE und BINNEN
In der Bundesrepublik Deutschland ist zum Führen eines Sportbootes mit einer Motorleistung von mehr als 3.68 KW (5 PS) ein amtlicher Sportbootführerschein als Befähigungsnachweis gesetzlich vorgeschrieben.
Wer im Bereich der Küstengewässer* fahren will, benötigt den amtlichen Sportbootführerschein SEE.
Wer auf den Binnengewässern** fahren will, benötigt den amtlichen Sportbootführerschein BINNEN.
*Küstengewässer sind das deutsche Seegebiet vor der Küste und Teile der angrenzenden bzw. einmündenden Flüsse.
**Binnengewässer sind die befahrbaren Flüsse und Kanäle im Landesinneren.